Abmahnung für den Begriff Webinar? Keine Panik sagt Rechtsanwalt Jun im Podcast
Im Podcast gibt Rechtsanwalt Jun wichtige Hinweise, wie Bildungsanbieter und Kursersteller aktuell den Begriff Webinar verwenden sollten und so einer Verletzung der bestehenden Wortmarke Webinar aus dem Weg gehen können. Denn eines ist sicher: Nur weil der Begriff Webinar aktuell durch eine Wortmarke geschützt ist, bedeutet dies nicht, dass Bildungsanbieter, Unternehmen oder Kursersteller den Begriff Webinar nicht mehr verwenden dürfen. Siehe hierzu bereits unseren vorherigen Beitrag zum Markenschutz für den Begriff Webinar.
In diesem Video und Artikel auf Facebook werden die Beispiele erklärt.
Hier noch die Erklärung vom Inhaber. https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=3553283851351937&id=229064290440593
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